Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen
Der Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen zielt darauf ab, privilegierte Windkraftanlagen zu steuern und die Voraussetzungen für eine spätere verbindliche Bauleitplanung nach § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen. Zudem ist er als Fachkonzept für ein beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept zu sehen.
Den „Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen" und die Begründung finden Sie rechts unter Downloads.