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Kinderreisepass

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Welche Ausweisdokumente kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. Da auch die Produktion des jeweiligen Dokumentes einige Zeit in Anspruch nimmt.

Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftrittes des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI).