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Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung im Landkreis Pfaffenhofen

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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung im Landkreis Pfaffenhofen

Anpassung der Klasseneinteilungsliste nach dem UMS vom 04.05.2022; Abwasserbeseitigungskonzept, Bezeichnung von Gebieten, Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion bei Kleinkläranlagen

Aufgrund eines Rundschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.05.2022 muss dies Klasseneinteilungsliste angepasst werden.

Die Änderungen werden hinsichtlich der

• Anforderung an die Abwasserbeseitigung

• Klasseneinteilung der Ortsteile sowie

• generellen Anforderung an die Einleitung

festgelegt.

Im Vollzug der Bestimmungen des Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG ist die neue Klasseneinteilungsliste in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen.

Die Unterlagen für das o.g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 28.03.2023 bis 27.04.2023 in der Stadtverwaltung Pfaffenhofen, Hauptplatz 18, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.16 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 12.05.2023) schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.16

oder beim

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, Zimmer A 116

Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären;

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären.

Die aktuelle Klasseneinteilungsliste wird auf der Homepage des Landratsamtes Pfaffenhofen unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 21.03.2023

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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