Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtags- und Bezirkswahl
01. September 2023
![Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen](/media/images/88005_XXL.max-400x400.jpg)
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 08. Oktober 2023:
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