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Neue Stellplatzsatzung soll Bauen im Bestand erleichtern

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Der Pfaffenhofener Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung den Erlass einer neuen Satzung für Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätze beschlossen (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung vom 25.04.2024). Diese tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft, womit eine ausreichend lange Übergangsfrist als Vorbereitungszeit für Behörden, Bauherrn und deren Planer eingeräumt wird. Die Satzung ersetzt dann gleich zwei Satzungen, die Fahrradabstellplatzsatzung und die Kfz-Stellplatzsatzung, beide aus dem Jahr 2020.

Das neue Satzungsrecht gilt für alle Bauanträge, Anträge auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren und Anträge auf Vorbescheid, welche ab dem 1. Juli 2024 eingereicht werden. Bei verfahrensfreien Vorhaben und sonstigen Vorhaben oder Anlagen, die einen Stellplatzbedarf für Kfz und/oder Fahrräder auslösen, ist für die Anwendung des neuen Satzungsrechts das Datum der Nutzungsaufnahme maßgeblich.

Bei den nachzuweisenden Kfz-Stellplätzen gibt es drei wesentliche Änderungen: Bei Mehrfamilienhäusern in der Kernstadt sind abgestuft nach Wohnfläche ab sofort weniger Stellplätze erforderlich. Bis zu einer Wohnfläche von 40 qm ist gar kein Stellplatz mehr nachzuweisen. Außerhalb der Kernstadt bleibt es bei zwei Stellplätzen je Wohneinheit. Des Weiteren erleichtert die Neufassung der Satzung die Stellplatzablöse. Dies soll eine Erleichterung des Bauens im Bestand ermöglichen, wie z. B. nachträgliche Nutzungsänderungen oder Dachgeschossausbauten, wenn für zusätzliche Stellplätze kein oder zu wenig Grund zur Verfügung steht. Generell werden die Lage, Ausstattung und die Beschaffenheit von Stellplätzen neu definiert, um eine bessere Benutzbarkeit für Bewohner und deren Besucher zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass alle neu zu errichtenden Stellplätze mit einer eigenen Stromversorgung zur Aufladung von Elektrofahrzeugen ausgestattet werden müssen (Mindeststandard: 230 V/16 A).

Erstmalig regelt die Satzung das genaue Verfahren sowie die Voraussetzungen bei der Ablöse von Stellplätzen durch die Einrichtung eines Car-Sharing-Angebots. In diesem Zusammenhang werden erstmals auch alternative Mobilitätskonzepte als Grundlage für eine Ablösung herzustellender Stellplätze zugelassen. Mit dieser Regelung eröffnen sich neue Möglichkeiten, den Bewohnern weitere attraktive Alternativen zum eigenen Kraftfahrzeug zu bieten, privat finanziert und damit ohne Belastung für den öffentlichen Haushalt.

Ebenfalls neu geregelt sind Besucherstellplätze, die im Bereich des Wohnbaus zukünftig zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen nachgewiesen, errichtet und unterhalten werden sollen und damit die Situation für Besucher in Wohnanlagen verbessern sollen.

Bei den Fahrradstellplätzen wird mehr als bisher gefordert: Durch eine bessere Definition von Lage, Anordnung und Gestaltung der Abstellplätze soll eine Verbesserung für Fahrradnutzer und damit eine Steigerung der Attraktivität für das Verkehrsmittel Fahrrad in der Stadt, im privaten wie im gewerblichen Bereich, erreicht werden. Fahrradstellplätze werden mit dieser Satzung künftig gleichwertig neben Kfz-Stellplätzen stehen.

Die Stadt erwartet mit den neuen Regelungen eine unmittelbare Erleichterung für das Bauen im Kernstadtbereich; darüber hinaus soll das Thema Fahrrad noch mehr in den Blickwinkel der Bauherrn gestellt werden, indem die Ansprüche an die Lage und die Ausstattung von Fahrradabstellplätzen weiter verbessert werden.

Das Städtische Bauamt wird die einschlägigen Planungs- und Architekturbüros in Pfaffenhofen mit einem Schreiben über die wesentlichen Änderungen der neuen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung informieren.

Bei Fragen rund um die Vorgaben der neuen Satzung gibt Herr Erich Weisser, 08441 78 179 oder erich.weisser@stadt-pfaffenhofen.de, Auskunft.

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