Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Muss man Bausünden respektieren?

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Kommentar von U. Beyer


"Es war eine Todsünde, dieses Gebäude da hinzustellen.", urteilte noch vor dem Umbau ein Pfaffenhofener über das Landratsamtsgebäude in Pfaffenhofen. Es ist im Vergleich zu den umgebenden denkmalgeschützten Gebäuden zu lang, zu hoch, zu flach, zu eintönig gestaltet . So fügt es sich nicht in das Ensemble des Hauptplatzes ein. Deshalb ist es in der Bevölkerung seit eh und je unbeliebt. Auch Touristen und Neubürger äußern sich entsprechend.

Wäre das Bayerische Denkmalschutzgesetz nicht erst 1974 in Kraft getreten, stünde an seiner Stelle wohl nicht mehr das alte, erkerverzierte, wie es eine Blickpunktstele zeigt, weil es zu klein geworden war und mit 70 Jahren noch zu neu, um geschützt zu sein, aber der Neubau hätte sich wegen des Ensembleschutzes besser einfügen müssen.
Nun steht es da in seiner monotonen Wucht. Und anstatt die Chance der Umbautatigkeit zu nutzen und die alte Bausünde zu mildern, hieß es: Auch wenn das Gebäude auf Ablehnung stößt, soll es als Zeugnis des Zeitgeschmacks respektiert werden. Selbst die Denkmalschutzbehörde schließt sich dieser Einstellung an.
Seit wann sollen Sünden respektiert statt bereut werden? "Gehe in dich und tue Buße!" Möchte man den Bauherren zurufen. Gerade öffentliche Gebäude sollten Vorbildcharakter haben.
Zwar wurde das Gebäude nicht - wie ursprünglich angedacht, noch aufgestockt, aber noch verlängert, also noch wuchtiger. Da hilft auch die Umgestaltung der Fenster und des Eingangsbereichs wenig.

Autor: Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

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