Fachstelle für pflegende Angehörige
10. Juni 2016
Im Jahr 2017 treten die wesentlichen Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Dann werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. In dieser Umstrukturierungsphase lehnen einige Pflegekassen Neuanträge für die Pflegestufe ab, weshalb die Fachstelle für pflegende Angehörige vermehrt bei Widersprüchen behilflich ist.
Autor: Caritas-Zentrum Pfaffenhofen
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