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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2024

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Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2024nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

I.

Gemäß Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) und §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 17 der Verbandssatzung, hat der Zweckverband am 07.10.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gem. Art. 24 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO, § 22 Verbandssatzung bekanntgemacht wird:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0,00 € auf 2.660.840 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde dem Landratsamt Pfaffenhofen zur rechtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt. Sie enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 15.10.2024 (Az. 60/941).

III.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, während der Geschäftszeiten des Verbandes, im Verwaltungsgebäude Starzhausen, Hofmarkstraße 32, zur öffentlichen Einsichtnahme, aus.

Starzhausen, 24.10.2024

gez.

Günter Böhm, Verbandsvorsitzender

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