Baudenkmäler in Gefahr! Helfen Sie, unser Stadtbild zu schützen!
21. Januar 2015
Mit Entsetzen haben die Mitglieder des Heimat- und Kulturkreises in der Jahreshauptversammlung am 12. Januar auf die Information reagiert, dass zwei bisher denkmalgeschützte Gebäude in Pfaffenhofen auf der aktualisierten Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege nicht mehr erscheinen: Es sind Hauptplatz 7, das sog. Weilhammerhaus, nach dem im Volksmund die Weilhammerklamm benannt ist (jetzt Schuhgeschäft) und Scheyerer Straße 28, ein Haus im späten Maximiliansstil.
Nach Auskunft der unten Denkmalschutzbehörde wird der Wegfall damit begründet, dass hinter der Fassade praktisch nichts mehr alt genug ist, und die Fassadengestaltung allein stellt noch keine Denkmaleigenschaft im Sinne des Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dar.
Daraus folgt besonders für den Pfaffenhofener Hauptplatz, der unter Ensembleschutz steht, eine Gefahr: Denn ein Gebäude, das nicht selbst als Baudenkmal gilt, darf abgerissen und durch einen "zurückhaltenden" = gesichtslosen Neubau ersetzt werden, d.h., dass eine historische, ortsbildprägende Fassade entfernt und durch eine der neuen ersetzt werden darf, die gerade durch ihre Gesichtslosigkeit vom historischen Baubestand besonders absticht, wie es an unserem Hauptplatz schon wiederholt geschehen ist, zum Ärgernis vieler. Das ganze Hauptplatzensemble ist in Gefahr, weil sich hinter den meisten der historischen Fassaden moderne bzw. modernisierte Gebäude befinden.
Dies entspricht nach Ansicht des Heimat- und Kulturkreises Pfaffenhofen nicht dem Willen der Öffentlichkeit, denn diese Fassaden sind stadtbildprägend und sollen erhalten werden. Es ist die stadtbildprägende Fassade, die der Öffentlichkeit am Herzen liegt, nicht irgendein historischer Dachbalken, den er nie zu Gesicht bekommt. Gerade eine Fassade kann ein Kunstwerk sein, das als Denkmal einer vergangenen Bauepoche erhalten werden soll, auch wenn das Gemäuer dahinter erneuert worden ist.
Der Heimat- und Kulturkreis versucht deshalb darauf hinzuwirken, dass historische Fassaden - auch nach Entkernung oder Umbau des dahinterliegenden Gebäudes - weiterhin geschützt werden.
Sie können uns unterstützen, wenn möglichst viele von Ihnen im Anschluss einen entsprechenden Kommentar hinterlassen.
Nach Auskunft der unten Denkmalschutzbehörde wird der Wegfall damit begründet, dass hinter der Fassade praktisch nichts mehr alt genug ist, und die Fassadengestaltung allein stellt noch keine Denkmaleigenschaft im Sinne des Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dar.
Daraus folgt besonders für den Pfaffenhofener Hauptplatz, der unter Ensembleschutz steht, eine Gefahr: Denn ein Gebäude, das nicht selbst als Baudenkmal gilt, darf abgerissen und durch einen "zurückhaltenden" = gesichtslosen Neubau ersetzt werden, d.h., dass eine historische, ortsbildprägende Fassade entfernt und durch eine der neuen ersetzt werden darf, die gerade durch ihre Gesichtslosigkeit vom historischen Baubestand besonders absticht, wie es an unserem Hauptplatz schon wiederholt geschehen ist, zum Ärgernis vieler. Das ganze Hauptplatzensemble ist in Gefahr, weil sich hinter den meisten der historischen Fassaden moderne bzw. modernisierte Gebäude befinden.
Dies entspricht nach Ansicht des Heimat- und Kulturkreises Pfaffenhofen nicht dem Willen der Öffentlichkeit, denn diese Fassaden sind stadtbildprägend und sollen erhalten werden. Es ist die stadtbildprägende Fassade, die der Öffentlichkeit am Herzen liegt, nicht irgendein historischer Dachbalken, den er nie zu Gesicht bekommt. Gerade eine Fassade kann ein Kunstwerk sein, das als Denkmal einer vergangenen Bauepoche erhalten werden soll, auch wenn das Gemäuer dahinter erneuert worden ist.
Der Heimat- und Kulturkreis versucht deshalb darauf hinzuwirken, dass historische Fassaden - auch nach Entkernung oder Umbau des dahinterliegenden Gebäudes - weiterhin geschützt werden.
Sie können uns unterstützen, wenn möglichst viele von Ihnen im Anschluss einen entsprechenden Kommentar hinterlassen.
Autor: Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
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