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Amtliche Bekanntmachung: Bürgerbeteiligung Gewerbegebiet Sandkrippenfeld

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss zur damit erforderlich gewordenen 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2014 gefasst. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1265/36, 1265/19, 1265/22 und 1237/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 2,6 ha und erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Richtung Osten bis zu den bestehenden Be-triebsgebäuden der Daiichi Sankyo Europe GmbH. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet. Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geplante Betriebserweiterung der Firma Daiichi Sankyo Europe GmbH zu schaffen. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 01.09.2016 bis einschließlich Montag, 10.10.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können. Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.08.2016 Albert Gürtner 2. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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