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Amtliche Bekanntmachung: Abgabefristverlängerung zum Investorenauswahlverfahren für Errichtung und Betrieb einer Gastronomie im Bürgerpark

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Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm informiert, dass aktuell im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens ein innerstädtisches Immobilienobjekt zur Errichtung und dem Betrieb einer Gastronomie im sog. „Bürgerpark“ zur Verfügung steht.

Die Ausschreibungsbedingung können Sie über die Homepage der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unter www.pfaffenhofen.de, Rubrik Bekanntmachung bzw. Immobilienangebote erfahren und herunterladen.

Der Stadtrat hat diese Ausschreibung in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen. Die Abgabefrist zur Einreichung eines Plan- und Nutzungskonzeptes in Form eines einfachen verschlossenen Briefes mit dem Vermerk „Gastronomie SG 3.5“ wird verlängert bis spätestens

Montag, 01.08.2016.

Um Einreichung der Gesamtunterlagen bei der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d.
Ilm, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen/Ilm (auch Briefkasten) wird gebeten.
Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Unterlagen/Angebote können nicht
mehr berücksichtigt werden. Unterlagen, welche per Fax oder E-Mail eingehen, werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Ansprechpartner zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem auf der Homepage veröffentlichten Exposé.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.05.2016
gez. Roland Dörfler
Dritter Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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