Windenergie in Pfaffenhofen a. d. Ilm
100% saubere Stromversorgung durch Inbetriebnahme des Bürger-Windparks
Die Stadt Pfaffenhofen schafft einen entscheidenden Meilenstein in der nachhaltigen Energieversorgung. Mit der Inbetriebnahme des Bürger-Windparks im Förnbacher Forst speisen die drei Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 12,6 Megawatt seit Donnerstag 19. Dezember 2024 erstmals Strom ins Netz ein. Ab sofort wird der gesamte Strombedarf der Stadt bilanziell vollständig durch lokale erneuerbare Energien gedeckt werden können.
Die im Stadtgebiet benötigten 106 GWh Strom werden vor Ort aus Biomasse (46 %), Windkraft (34 %), Photovoltaik (24 %) und weiteren sonstigen kleineren Anlagen erzeugt.
Klimaneutraler Strom
Einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima leisten die so genannten „erneuerbaren Energien“ zur Strom- und Wärmeerzeugung. Pfaffenhofen hat sich deshalb vorgenommen, bis Ende 2021 100 Prozent seines Strombedarfs aus lokalen und sauberen Quellen zu decken. Schon heute können rund 70 Prozent des Stroms im Pfaffenhofener Netz direkt vor Ort aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dies trägt nicht nur zur Vermeidung fossiler Ressourcen, wie Kohle und Gas, radioaktiver Abfälle und Treibhausgasen bei, sondern sorgt für Unabhängigkeit von Brennstoffen. Neben ökologischen Vorteilen stärkt dies auch die regionale Wertschöpfung.
Das erste Pfaffenhofener Bürgerwindrad, das seit März 2016 in Betrieb ist, bringt schon heute mit rund sechs Prozent des gesamten Strombedarfs einen entscheidenden Beitrag zur sauberen Stromversorgung der Stadt. Mit drei weiteren Windrädern, einer Leistungssteigerung der Photovoltaikanlagen um ein Drittel und zusätzlichen Speichertechnologien könnte laut technischen Studien die verbleibende Lücke von 30 Prozent in den nächsten fünf Jahren komplett geschlossen und Pfaffenhofen beim Strom unabhängig von Energie-Importen werden.
Bürgerwindpark gilt als richtungsweisend
Am 05. August 2020 hat es von Landrat Albert Gürtner grünes Licht für den Bürgerwindpark Pfaffenhofen gegeben.
Genehmigt wurde die Errichtung von drei sogenannten Onshore-Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Nennleistung von je Anlage 4,2 Megawatt (MW) einer Gesamthöhe von 229 m und einem Rotordurchmesser von 138 m.
Mit einer Gesamtleistung von 12,6 MW handelt es sich bei dem Bürgerwindpark um den bislang leistungsstärksten in der Region.
Die Planung und Entwicklung des Bürgerwindparks Pfaffenhofen an der Ilm gilt als richtungsweisend und Blaupause für andere Projekte in Bayern.
Pfaffenhofen hat nicht nur die erste bayerische Genehmigung für Windenergieanlagen im Jahr 2020 erhalten, auch bei den Bürgerwindrädern hat aufgrund der aktiven Bauleitplanung der Stadt die sogenannte 10 H-Abstandsregel keine Rolle gespielt.
Die Genehmigung umfasst auch viele Verpflichtungen für Artenschutzmaßnahmen:
Vorsorglich für den Fall eines möglichen Aufenthaltes eines Wespenbussard, werden die Windräder in den ersten drei Jahren von 20.04.bis 31.08. nur nachts betrieben. Die Maßnahmen sind in den Ertragsberechnungen berücksichtigt und fallen aufgrund der windschwachen Monate im Sommer nicht ins Gewicht.
Wie geht es nun weiter?
Mit der Genehmigung sind nun alle Voraussetzungen für eine Beteiligung an einer der kommenden Windkraftausschreibungen der Bundesnetzagentur im Oktober erfüllt. Als reine Formalität gilt der noch ausstehende Satzungsbeschluss der Stadt Pfaffenhofen zur endgültigen Wirksamkeit des Bebauungsplanes.
56,9 % für „Saubere Energie aus Windkraft“
Die Frage beim Bürgerentscheid „Saubere Energie aus Windkraft“ am 23. Oktober lautete:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm den Bebauungsplan ,Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen‘ weiterführt, der die Errichtung von maximal drei Windenergieanlagen im Förnbacher Forst ermöglicht, und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der städtischen Klimaschutzziele und zur Sicherung der ökologischen Stromerzeugung vor Ort leisten kann?“
Der Stadtrat Pfaffenhofen empfahl mehrheitlich das Vorhaben zu unterstützen und mit Ja zu stimmen. Auszug aus dem Protokoll vom 28.07.2016: „Der Stadtrat vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass das Bauleitverfahren ,Nummer 163 Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen‘ weitergeführt werden soll, um damit die Voraussetzungen zur Errichtung von maximal drei Windrädern im Förnbacher Forst zu schaffen. Diese drei Windräder können – mit kleineren ergänzenden Maßnahmen – als wesentlicher Bestandteil zur Erreichung des Pfaffenhofener Klimaschutzziels dienen, bis 2021 100 Prozent des örtlichen Strombedarfs aus lokalen und sauberen Quellen zu decken.“
Nach dem positiven Votum beim Bürgerentscheid wird der Bebauungsplan "Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen" jetzt weitergeführt. Im Zuge des Verfahrens bekommen die Bürger noch einmal Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Hier finden sie die Ergebnisse der beiden Bürgerentscheide.
Chronologie zum Antragsverfahren
07.04.2016 Bürgerinfo zum Windpark Pfaffenhofen im Stockerhof
04.07.2016 PAF und Du Infoveranstaltung im Rathaus
07.07.2016 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ – Auslegungsbeschluss – 1. Auslegung
19.07.2016 Bayern ändert die Vorgaben im Windkrafterlass zu den artenschutzrechtlichen Aspekten
31.08.2016 Einreichung der Antrags- und Planunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt Pfaffenhofen
24.09.2016 Bürgerinfo - Tag der offenen Tür am Pfaffenhofener Bürgerwindrad Lustholz
29.09.2016 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ – Billigungsbeschluss
23.10.2016 Bürgerentscheid zum Windpark
28.03.2019 Termin bei Umweltminister Glauber
25.07.2019 Einreichung der geänderten Antrags- und Planunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt Pfaffenhofen
12.12.2019 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ – Auslegungsbeschluss – 2. Auslegung
21.07.2020 Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ – Behandlung der Stellungnahmen
04.08.2020 Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das Landratsamt Pfaffenhofen