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Marktfestsetzungen

Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt dafür eine „Marktfestsetzung“. Diese ist schriftlich beim Ordnungsamt zu beantragen.

Außerdem benötigen Sie für die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsgrunds eine straßenrechtliche Erlaubnis.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters (Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
  • Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Aussteller/innen geworben wird
  • Wortlaut der Teilnahmebedingungen
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer –ohne Gastrostände-) jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment
  • Maßstabsgetreuer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege
  • Überlassungsvereinbarung (Miet- oder Pachtvertrag) für die Veranstaltungsfläche
  • Versicherungsbestätigung