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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
Das Standesamt Pfaffenhofen a. d. Ilm ist nicht nur für das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen, sondern auch für die Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Hohenwart und Jetzendorf zuständig.

Die mündliche Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem werden Daten zu Ihrer Taufe (Ort und Datum der Taufe sind freiwillige Angaben) und zu einer eventuellen Eheschließung abgefragt. Die Austrittserklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch den Standesbeamten.

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten. Der Austritt wird dann erst am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam.

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail an das Standesamt ist unwirksam.

Das Standesamt teilt einen Kirchenaustritt mit:

  • dem zuständigen Kirchensteueramt
  • der Meldebehörde
  • dem Finanzamt, sowie
  • dem Standesamt zum Eheregister der ausgetretenen Person.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Nichtselbständige Beschäftigte können die Änderung der Lohnsteuerbescheinigung im zuständigen Finanzamt beantragen. Selbständige sollten den Austritt aus der Kirche dem Steuerberater mitteilen bzw. der nächsten Steuererklärung eine Abschrift der Kirchenaustrittserklärung beifügen.

Kosten:

Für die Aufnahme einer Austrittserklärung einschließlich einer beglaubigten Abschrift der Erklärung werden folgende Gebühren erhoben:

  • 35,-- Euro pro Person