Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist steuerpflichtig nach Maßgabe der örtlichen Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.
Melden Sie Ihren Hund ganz einfach entweder persönlich im Bürgerbüro (im Rathaus, Hauptplatz 1), in der Steuerstelle (im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18) oder online (gebührenfrei) an oder ab!
Wann muss die Hundehaltung angemeldet werden?
Innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes oder bei Anschaffung eines bereits mindestens vier Monate alten Hundes.
Wann muss die Hundehaltung abgemeldet werden?
Innerhalb eines Monats nachdem der Hund veräußert oder sonstig weggegeben wurde oder gestorben ist oder wenn der Hundehalter aus der Gemeinde weggezogen ist.
Wieviel kostet die Hundesteuer im Jahr?
Die Steuer beträgt für Hunde 60 Euro und für Kampfhunde 1.000 Euro.
Wann ist die Hundesteuer fällig?
Die Hundesteuer ist erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Für Folgejahre ist die Hundesteuer am 15. März zu entrichten. Gerne können Sie ein Sepa-Lastschriftmandat zur Abbuchung einreichen.
Wann wird die Hundesteuer ermäßigt?
Bei Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim Pfaffenhofen a. d. Ilm entfällt die Hundesteuer für die ersten zwölf Monate nach Aufnahme in den Haushalt.
Die Steuer ermäßigt sich um die Hälfte für ausgebildete Jagdhunde die überwiegend zur Ausübung der Jagd oder Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden und bei der Hundehaltung in Einöden die mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
Muss die Hundesteuermarke am Hund getragen werden?
Ja, außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters muss die Hundesteuermarke am Halsband stets getragen werden. Die ausgegebene Hundesteuermarke gilt für die gesamte Zeit der Hundehaltung. Sollte diese verloren gehen oder unbrauchbar werden gibt es Ersatz für 3 Euro in der Steuerstelle.