Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) hat eine Meldung an das Gewerbeamt zu erfolgen, wenn
- der Betrieb eines stehenden Gewerbes begonnen wird (Gewerbeanmeldung)
- der Betrieb eines stehenden Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegt wird (Gewerbeummeldung)
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren/Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung)
- der Name des Gewerbetreibenden bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) der Name des Unternehmens geändert wird (Gewerbeummeldung)
- der Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgegeben oder in einen anderen Meldebezirk verlegt wird (Gewerbeabmeldung)
Genanntes gilt ebenfalls für die Zweigniederlassung und die unselbständige Zweigstelle
Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur denjenigen gestattet, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Existenzgründungsbüro der
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Balanstraße 55 - 59
81541 München
Tel. 089 / 5116-0
Homepage: www.muenchen.ihk.de
oder mit dem Gründerzentrum der
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Tel. 089/5119-391 -392 oder -393
Homepage: www.hwk-muenchen.de
in Verbindung zu setzen.
Eine Gewerbemeldung im Bürgerbüro ist erforderlich, wenn der Betrieb im Stadtgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt. Befindet sich der Betriebssitz in einem anderen Meldebezirk, so ist die Gewerbemeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung für jur. Personen 40,00 EUR
Gewerbeanmeldung für alle übrigen Rechtsformen 35,00 EUR
Gewerbeum- und abmeldung 30,00 EUR.
Die Formulare für die jeweiligen Vorgänge finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.
Sie können diese ausdrucken und an das Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm senden.
Die Online Gewerbemeldung finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Online Gewerbemeldung nur mit der BayernID oder der Onlinefunktion des Personalausweises oder der eID-Karte vorgenommen werden kann.