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Genehmigung von Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dem Ordnungsamt anzuzeigen. Untenstehend finden Sie Informationen, Formulare und Ansprechpartner rund um das Thema Öffentliche Veranstaltungen.

Anzeigepflichtige Veranstaltungen (Veranstaltungsanzeige)

Öffentliche Veranstaltungen sind mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige von größeren oder erstmaligen Veranstaltungen sollen sechs Wochen vorher erfolgen.

Die notwendigen Dokumente dazu finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.

Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn sie für jedermann zugänglich ist (also nicht für geschlossene Gesellschaften). Es kommt aber nicht darauf an, ob Eintritt verlangt wird.

Das Ordnungsamt setzt, soweit dies für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung notwendig erscheint, die erforderlichen Auflagen fest, z. B. Veranstaltungsbeginn und -ende, Toiletten, Ordnungs- und Sanitätsdienst, Brand- und Lärmschutz.

Gestattungspflichtige Veranstaltungen (vorübergehende Gaststättenerlaubnis)

Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zusätzlich eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Den Antrag auf Gestattung von Alkoholauschank finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.

Anzeige eines traditionellen Wattturniers

Bei der Veranstaltung eines traditionellen Wattturniers ist die allgemeine Erlaubnis der Regierung von Oberbayern zu beachten.

Zusätzlich muss die Anzeige eines traditionellen Wattturniers bei der Gemeinde erfolgen. Das entsprechende Formblatt finden Sie auch rechts im Downloadbereich.

Ausnahmegenehmigung als Versammlungsstätte

Veranstaltungen für mehr als 200 Personen in Räumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, sind mindestens sechs Wochen vorher dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Anzeige nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.
Bitte senden Sie diesen Antrag direkt an das Landratsamt Pfaffenhofen.

Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt erst erteilt werden kann, wenn die Genehmigung des Landratsamtes vorliegt.

Anzeige von Fliegenden Bauten

Die Aufstellung Fliegender Bauten (z.B. Zelte über 75 qm, Bühnen über 100 qm, etc.) ist ebenfalls bei der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt anzuzeigen. Diese führt die Gebrauchsabnahme am Veranstaltungsort durch.

Die Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.
Bitte senden Sie diesen Antrag direkt an das Landratsamt Pfaffenhofen.

Einsatz von Flüssiggas

Beim Umgang mit Flüssiggas sind einige Vorschriften zu berücksichtigen. Daher finden Sie nebenstehend im Downloadbereich einige Merkblätter, die bei der Verwendung von Flüssiggas hilfreich sind.

Trinkwasserhygiene

Um eine Verunreinigung des Trinkwassers durch unsachgemäßes Verhalten zu vermeiden, ist die Einhaltung von Hygieneregeln notwendig.

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, welches im Downloadbereich rechts abgerufen werden kann.

Sicherheitskonzept

Bei größeren Veranstaltungen (ab 5.000 Besucher) oder wenn es die Art der Veranstaltung erfordert, ist ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter beim Ordnungsamt vorzulegen.

Lagepläne Hauptplatz

Die Lagepläne vom Hauptplatz finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.

Brandschutzauflagen im Freien

Wichtigen Brandschutzauflagen bzw. Hinweise für Veranstaltungen im Freien finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.