Gefährliche Tiere
Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, benötigt eine Erlaubnis der Stadt.
Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
- Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden.
- Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.
Gefährliche Tiere sind z.B. Löwen, Tiger, Bären, Würge- und Giftschlangen, Gifttiere (Spinnen, Skorpione).