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Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn, stellen.
Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn, Dienststelle Bundeszentralregister, erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers (Belegart N) bzw. an die der anfordernden Behörde (Belegart O) gesandt.

Ein Führungszeugnis erhalten Sie auf folgenden Wegen:

persönliche Antragstellung im Bürgerbüro

Hierzu benötigen Sie:

  1. Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
  2. Die Gebühr in Höhe von 13,- Euro
  3. bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses den entsprechenden Nachweis von der fordernden Stelle

Online-Antrag direkt beim Bundeszentralregister

(nur mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder Aufenthaltstitels möglich)

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind etwa ein bis zwei Wochen zu veranschlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.

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