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Feuerwerk

Jedes Abbrennen eines Feuerwerks ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises.

Ausnahme hiervon ist das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") zum Jahreswechsel.

Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, die ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit aufgrund eines besonderen Anlasses (z. B. Hochzeit oder Jubiläum) abbrennen wollen, benötigen hierfür eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vor allem Anwohnerschutzgründe) werden private Feuerwerke in Pfaffenhofen a. d. Ilm grundsätzlich nicht erlaubt.

Personen mit Erlaubnis oder Befähigungsschein dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk"), Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) und Kategorie F4 (Großfeuerwerk) das ganze Jahr über abbrennen. Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber muss das beabsichtigte Feuerwerk dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Eine zusätzliche Genehmigung der Gemeinde ist nicht erforderlich.