Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit

den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende

Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

(Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie

Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)


Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://pfaffenhofen.de


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie

Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Hauptplatz 18

85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

marzellus.weinmann@stadt-pfaffenhofen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im

Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur

Barrierefreiheit vereinbar:

  • Eingebundene Audio- und Video-Inhalte
  • Eingebundenen PDF-Dokumente


Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer

unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

  • PDF-Dokumente, die Kampagnen beinhalten
  • Bürger-Magazin


Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der

Vorschriften zur Barrierefreiheit:

  • Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 23.
  • September 2020 veröffentlicht wurden
  • Aktuelles und Veranstaltungs-Archiv
  • PDF-Archiv des Bürger-Magazins


Evaluationsmethode

  • BITV-Test durch Selbstevaluierung


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer

Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen

Sie unter:


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de


Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Aktuell arbeiten wir an Kooperationen mit Verbänden, um gemeinsam mit betroffenen Personen

"Fallstricke" zu erkennen und diese zu beheben.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.08.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.08.2021 überprüft.

Quelle: eRecht24