Befreiung Feiertagsgesetz (Schutz von Sonn- und Feiertagen)
Eine Befreiung ist schriftlich zu beantragen. Es sind Angaben über Zeitraum (von-bis), Art der Arbeiten, lärmintensiv, öffentlich bemerkbare Arbeiten im Außenbereich oder Arbeiten im Innenbereich, Störung der Anwohner, verantwortliche Person vor Ort (Name, Handy-Nr.) und eine Begründung, warum die Arbeiten unaufschiebbar sind, erforderlich.