Blockheizkraftwerk Pfaffenhofen: Graues Gebäude mit zwei Rot-weißen Kaminen zwischen grünen Bäumen Pfaffenhofen

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Geltungsbereich der Planung Pfaffelleiten.jpg

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Präzisierung einzelner Festsetzungen und Optimierung der Bauräume innerhalb der Bauparzellen für Doppel- und Mehrfamilienhäuser.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Freitag, 05.02.2021 bis einschließlich Montag, 08.03.2021 öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.