Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.
Beim Gang zum Bürgerbüro benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Die Gebühr in Höhe von 13,- Euro
- bei Gewerbezentralregisterauskünften über eine GmbH, OHG oder KG wird der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung benötigt
Sie können einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch direkt online beim Bundeszentralregister stellen:
- Online-Antrag direkt beim Bundeszentralregister
(nur mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder Aufenthaltstitels möglich)
Von der Antragstellung bis zum Erhalt der Gewerbezentralregisterauskunft sind etwa ein bis zwei Wochen zu veranschlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de