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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten ausführliche Informationen über die  Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe.

Das Standesamt Pfaffenhofen a.d.Ilm ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Pfaffenhofen a. d. Ilm oder in den Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Hohenwart oder Jetzendorf haben.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden persönlich und gemeinsam zu beantragen (Ausnahme bei Bevollmächtigung aus wichtigen Gründen - das Formblatt dazu erhalten Sie im Standesamt oder rechts im Downloadbereich dieser Seite).

Erforderliche Unterlagen:

  • Von Eheschließenden, die noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsche Staatsangehörige sind, ist vorzulegen:
    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (nicht erforderlich für Eheschließende, die in Pfaffenhofen a.d.Ilm gemeldet sind)
    • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, ist außerdem vorzulegen:
    • eine Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
    • einen weiteren Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)  
  • Für Eheschließende, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind zusätzliche Dokumente erforderlich:
    • Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
      Bitte bringen Sie für das Auskunftsgespräch Ihren Reisepass und den Ihres Partners/ Ihrer Partnerin mit. Lebt Ihr Partner/ Ihre Partnerin im Ausland, bitten wir Sie eine Kopie des Reisepasses vorzulegen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die vorgelegten Urkunden sollen nicht älter als sechs Monate alt sein (ausgenommen Scheidungsurteile).
  • Es werden nur Original-Unterlagen akzeptiert, keine Kopien oder Faxe.
  • Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht bzw. nicht ausreichend, so ist zur Anmeldung der Eheschließung ein Dolmetscher mitzubringen.
  • Fremdsprachige Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
  • Die Übersetzung ist von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.
    Übersetzer/Dolmetscher finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
  • Internationale Personenstandsurkunden nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) vom 08.09.1976 bedürfen keiner Übersetzung in die deutsche Sprache.

Kosten:

  • Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an (je nach Einzelfall ca. 70,-- bis 150,-- Euro).
  • Die Gebühren können bar oder mit Karte im Standesamt beglichen werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 45 Minuten zu rechnen. Wir bitten Sie deshalb um die Vereinbarung eines Termins.