Abbrennen eines offenen Feuers
Osterfeuer, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer sind anzuzeigen.
Das passende Formular hierzu finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.
Wenn Sie jedoch beabsichtigen, forst- oder landwirtschaftliche Abfälle zu verbrennen (z. B. Reisig, Hopfenreben, Käferholz, etc.), verwenden Sie bitte das Formular "Verbrennen von pflanzlichen Abfällen".