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Bekanntmachung Aufstellung BP Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“

Bekanntmachung Aufstellung BP Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ © Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss

B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, sowie eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1574, 1574/3, 1574/4, 1575, 1575/2, 1575/3, 1575/4, 1575/5, 1575/6, 1575/10, 1576, 1576/2, 1576/4, 1576/5, 1577, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1677/6, 1583, 1583/2, 1583/3, 1584, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1585 und 1585/2 der Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich im Bereich zwischen der Hohenwarter Straße im Norden, der Äußeren Quellengasse im Süden, der Sudetenstraße im Westen und Radlberg im Osten und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 07.06.2022 zur Planung äußern.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 05.05.2022 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“, also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1574, 1574/3, 1574/4, 1575, 1575/2, 1575/3, 1575/4, 1575/5, 1575/6, 1575/10, 1576, 1576/2, 1576/4, 1576/5, 1577, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1677/6, 1583, 1583/2, 1583/3, 1584, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1585 und 1585/2 der Gemarkung Pfaffenhofen eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre befindet sich im Bereich zwischen der Hohenwarter Straße im Norden, der Äußeren Quellengasse im Süden, der Sudetenstraße im Westen und Radlberg im Osten und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 06.05.2022

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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